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Abschnitt 179: Funktionsweise und Kostenreduzierung für Laserschweißausrüstung

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Die Investition in eine Technologie wie das LightWELD® Laserschweißen und -reinigen ist eine hervorragende Möglichkeit, die Produktivität zu steigern und wettbewerbsfähig zu bleiben, selbst in Zeiten des Arbeitskräftemangels beim Schweißen. Bevor man sich jedoch zum Kauf entschließt, ist es wichtig, sich über die verfügbaren Steuerabzüge und Anreize zu informieren, die die effektiven Kosten von Laseranlagen oft erheblich reduzieren können.

Zwei leistungsstarke Instrumente, die kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung stehen, sind Section 179 und Bonusabschreibungen*. Diese Bestimmungen ermöglichen es Ihnen, die Kosten für ertragsbringendes Eigentum abzuschreiben, was zu erheblichen Steuereinsparungen führt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Section 179 und Bonusabschreibung sind, welche Geräte in Frage kommen, was Sie beachten müssen und wie viel Sie beim Kauf von qualifizierten Geräten sparen können.

 

Was ist Abschnitt 179?

Abschnitt 179 ist ein Steuerabzug, der es Unternehmen ermöglicht, den vollen Kaufpreis von qualifizierten Geräten (oder Software), die während des Steuerjahres gekauft oder finanziert werden, abzusetzen. Im Gegensatz zu früheren Steuervergünstigungen, bei denen die Unternehmen die Ausrüstung erst im Laufe der Zeit abschreiben konnten, ermöglicht Section 179 den Unternehmen die sofortige Abschreibung des gesamten Kaufpreises für qualifizierte Ausrüstung.

 

Welche Geräte sind geeignet?

Es gibt bestimmte Einschränkungen und Bestimmungen, die berücksichtigt werden müssen, um die Vorteile von Abschnitt 179 zu nutzen. Erstens muss Ihr Unternehmen rentabel sein, und der Abzug darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Die Geräte müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen der Eigentümer des Geräts sein, auch wenn es fremdfinanziert ist.
  • Die Geräte können nicht von Verwandten oder Organisationen, zu denen Sie Beziehungen haben, gekauft werden - sie muss von einem unparteiischen Verkäufer stammen.
  • Die Ausrüstung muss zur Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen verwendet werden. Eigentum, das für persönliche Aktivitäten genutzt wird, ist nicht förderfähig.
  • Die Geräte müssen eine bestimmbare Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr haben.
  • Sie müssen das Gerät im selben Jahr benutzen, in dem es gekauft wurde.

Zu den förderungswürdigen Produkten gehören landwirtschaftliche Geräte, Büromaschinen, Produktionsanlagen sowie Laserschweißgeräte.

 

Wichtige Überlegungen und Funktionsweisen

Es gelten nur die bar bezahlten Kosten. Das bedeutet, dass die Inzahlungnahme von Altgeräten den absetzbaren Betrag verringert. Zu den Kosten gehören der Preis des Geräts, die Frachtkosten und die Installationskosten. Ziehen Sie einen Steuerberater zu Rate, um festzustellen, ob die Umsatzsteuer in die Kostenbasis einbezogen werden kann; dies kann je nach Art Ihrer Steuererklärung unterschiedlich sein.

Die Obergrenze für den Abzug nach Abschnitt 179 wurde für 2024 auf 1.220.000 USD festgelegt. Damit können Unternehmen den Kaufpreis aller qualifizierten Ausrüstungsgegenstände bis zu einer Obergrenze von 1.220.000 USD vollständig absetzen. Darüber hinaus liegt die Gesamtgrenze für den Erwerb von Ausrüstungsgegenständen bei 3.050.000 USD, ab der der Abzug begrenzt wird.

Wenn Sie während des Steuerjahres Ausrüstungen in Betrieb nehmen, die 3.050.000 USD übersteigen, wird Ihr Abzug nach Abschnitt 179 gekürzt. Wenn Sie z. B. 3.100.000 USD für Geräte ausgeben (50.000 USD über dem Grenzwert), wird der maximale Abzug nach Abschnitt 179 um 50.000 USD gekürzt. In diesem Beispiel ergibt die Kürzung einen Höchstbetrag von 1.170.000 USD (1.220.000 USD - 50.000 USD = 1.170.000 USD).

Die Ermäßigung wird weiterhin auf einer Dollar-Basis gestaffelt. Wenn Sie 4.270.000 $ oder mehr in Betrieb nehmen, können Sie Abschnitt 179 nicht in Anspruch nehmen.

 

Wie viel können Sie sparen?

Nehmen wir als Beispiel einen Kauf im Wert von 100.000 USD bei Steuern in Höhe von 37 %.

Kosten der Ausrüstung $100,000
Abschnitt 179 Abschreibung $100,000
Bonusabschreibung (60% im Jahr 2024) $0
Normale Abschreibung im ersten Jahr $0
Gesamtbetrag des Erstjahresabzugs $100,000
Ersparnis bei Ihrem Einkauf $37,000
Effektive Kosten der Ausrüstung $63,000

Um Ihre voraussichtlichen Einsparungen genauer zu berechnen, verwenden Sie den offiziellen Abschnitt 179 Abschreibungs-Rechner hier.

 

Die Vorteile der Bonusabschreibung nutzen

Bei der Bonusabschreibung handelt es sich um eine Abschreibungsmöglichkeit für das erste Jahr, die neben Abschnitt 179 genutzt werden kann. Diese Bestimmung ermöglicht eine höhere Abschreibung im ersten Jahr und damit eine größere unmittelbare Steuerersparnis.

Im Vergleich zu den Standardabschreibungsmethoden, die je nach Situation und Eigentumsklassifizierung entweder degressiv oder linear erfolgen können (in der Regel sieben Jahre für von IPG hergestellte Maschinen), ist dieser Bonus attraktiver. Außerdem kann die Bonusabschreibung Ihr Nettoeinkommen übersteigen, was zu einem Nettobetriebsverlust führen kann.

Dabei ist zu beachten, dass die meisten Unternehmen nach den IRS-Vorschriften zuerst Abschnitt 179 und dann die Bonusabschreibung anwenden müssen.

Der Wert der Sonderabschreibung betrug im Jahr 2023 80 % und ist im Jahr 2024 auf 60 % gesunken. Sie wird dann weiter auf 40 % im Jahr 2025, 20 % im Jahr 2026 und 0 % im Jahr 2027 gesenkt werden.

 

Erste Schritte beim Laserschweißen

Die Integration von Laserschweißgeräten in Ihren Betrieb kann einschüchternd wirken, insbesondere für diejenigen, die keine Erfahrung im Laserschweißen haben. Zum Glück sind die Laserschweißexperten von IPG bereit, Ihnen zu helfen. Der Einstieg ist ganz einfach - senden Sie uns ein Muster, besuchen Sie eines unserer weltweiten Anwendungslabore oder erzählen Sie uns einfach von Ihrer Anwendung.



Los geht's

 

*Dieser Beitrag dient zu Informationszwecken und gilt nur für Unternehmen in den Vereinigten Staaten. Für spezifische steuerliche Beratung und um sicherzustellen, dass die aktuellen Vorschriften eingehalten werden, wenden Sie sich bitte an einen Steuerfachmann und lesen Sie die offiziellen Unterlagen zu Abschnitt 179 hier.

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